Im Feuerwehrdienst werden Fangleinen, Arbeitsleinen und Seilschlauchhalter verwendet.
Die Feuerwehrleine gehört zur persönlichen Schutzausrüstung des Feuerwehrmanns im Einsatzdienst, jedoch nicht zur persönlichen Schutzausrüstung in der Jugendfeuerwehr.
Im Einsatzdienst wird die Fangleine hauptsächlich zum Absichern, Retten von Personen und Tieren sowie zum Selbstretten und zum Hochziehen von Geräten bei Löschangriffen und Hilfeleistungen verwendet. Nach der Unfallverhütungsvorschrift dürfen nur genormte Leinen verwendet werden.
Die Arbeitsleine, ist eine Leine mit oder ohne Karabinerhaken.
Mit Karabinerhaken wird sie als Ventilleine benutzt. Ventil- und Arbeitsleinen können 20 m oder 30 m lang sein. Als Kennzeichnung sind Arbeitsleinen rot einzufärben, um sie von den Fangleinen unterscheiden zu können. Fangleinen dürfen niemals als Arbeitsleinen verwendet werden ebenso umgekehrt auch nicht! Fangleinen können nach Ausmusterung durch Einfärbung zu Arbeitleinen gemacht werden.
Ein Seilschlauchhalter ist eine Form der Arbeitsleine. Er hat eine Länge von 1,60 m. Er ist wie eine Arbeitsleine mit einer Schlaufe bzw. einem Knebel versehen. Der Seilschlauchhalter dient z.B. zum Festlegen der Schlauchleitungen, die in Treppenhäusern oder auf Leitern in die oberen Stockwerke verlegt wurden. Der Schlauchhalter kann auch zum Befestigen von Geräten und zum Sichern von Personen verwendet werden, z.B. zum Sichern eines Feuerwehrmanns auf dem Dach gegen einen drohenden Absturz.
Um die Leinen vor Schmutz zu schützen und damit sie im Einsatz rasch und ohne Schlingenbildung ausläuft, wird sie in einen genormten Tragebeutel gelegt. Dabei wird so verfahren, dass der Feuerwehrmann den Tragebeutel in die rechte Hand nimmt und durchsie die Leine laufen lässt. Mit der linken Hand wird dann die Leine nach und nach in den Beutel eingesteckt.
Feuerwehrleinen dürfen nicht mit Säuren, Laugen, Schmutz, Ölen, Glut oder scharfen Kanten in Verbindung gebracht werden. Die Leinen müssen vor und während jeder Rettungsübung, sowie nach jedem Gebrauch auf Abnutzung und Fehlerstellen untersucht werden.
Feuerwehrleinen müssen regelmäßig (mind. einmal im Jahr) einer Prüfung durch einen Gerätewart unterzogen werden. Dieser überprüft sie auf Fehler, mustert aus, oder macht die Fangleine durch Rotfärbung zur Arbeitsleine. Diese Fehler können auftreten: Abnutzungen, mürbe Stellen, zerrissene Fäden, Flecken, Verringerung des Durchmessers; 20 Jahre nach Indienstnahme sind Feuerwehrleinen auszumustern.
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